Auftragsverarbeitungsvertrag

Stand: 2026-08-08

Entwurf. Dieses Dokument enthält noch Platzhalter — sie sind unten alsTODO(…) zu erkennen. Solange sie dort stehen, ist Kottos nicht öffentlich verfügbar; der Testbetrieb läuft auf einem geschlossenen Server. Die Angaben zu erfinden wäre eine Falschangabe in genau dem Dokument, dessen Zweck die richtige Angabe ist.

Präambel

Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns (Auftragsverarbeiter) im Auftrag des Server-Betreibers (Verantwortlicher) nach Art. 28 DSGVO. Er kommt zustande, sobald der Verantwortliche ihn im Dashboard abschließt, und gilt für die gesamte Dauer der Nutzung.

Warum es diesen Vertrag auch im kostenlosen Plan gibt: Die Daten, die wir verarbeiten, gehören nicht Ihnen, sondern Ihren Mitgliedern — Dritten, die mit uns keinen Vertrag haben. Sie entscheiden über Zweck und Mittel, wir führen aus. Art. 28 Abs. 3 verlangt dafür einen Vertrag, unabhängig vom Preis.

§ 1 Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist der Betrieb des Discord-Bots auf dem Server des Verantwortlichen mit den von ihm aktivierten Modulen. Die Dauer entspricht der Laufzeit der Nutzung; der Vertrag endet mit ihr.

§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

Art und Zweck ergeben sich aus den aktivierten Modulen. Das jeweils gültige Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist Bestandteil dieses Vertrags; es wird aus den Modul-Manifesten erzeugt und ist unter der veröffentlichten Adresse abrufbar.

Betroffene sind die Mitglieder des Servers. Datenarten sind insbesondere Discord-Kennungen, Anzeigenamen, Aktivitätszähler, Moderationsfälle und — bei ausdrücklich aktivierten Modulen — Nachrichteninhalte.

§ 3 Weisungen

Wir verarbeiten die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Als Weisung gelten die Einstellungen im Dashboard und die aktivierten Module; darüber hinausgehende Weisungen bedürfen der Textform.

Halten wir eine Weisung für rechtswidrig, teilen wir das mit und dürfen ihre Ausführung aussetzen (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).

§ 4 Vertraulichkeit

Alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Zugriff auf sensible Inhalte gibt es nur über ein protokolliertes Notfallverfahren mit Vier-Augen-Prinzip.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32)

  • Verschlüsselung im Transport durchgehend, Verschlüsselung ruhender Daten auf Speicherebene; Geheimnisse zusätzlich anwendungsseitig verschlüsselt.
  • Netztrennung: Kein öffentlicher Datenbankzugang; Arbeitsprozesse erreichen das Internet ausschließlich über definierte Ausgänge.
  • Zugriffskontrolle mit rollenbasierten Rechten, getrennten Datenbankrollen und einem Audit-Log, das die Anwendungsrolle nicht ändern kann.
  • Datenminimierung: Nachrichteninhalte werden nicht dauerhaft gespeichert, Mitgliederlisten nie abgerufen, IP-Adressen beim Schreiben gekürzt.
  • Wiederherstellbarkeit: regelmäßige Sicherungen mit geprüfter Rückspielung.
  • Belastbarkeit: mehrere Instanzen je Dienst, Ratenbegrenzung an jeder Grenze.
  • Regelmäßige Überprüfung: Abhängigkeits- und Container-Prüfungen im Auslieferungslauf, externe Prüfung vor dem kommerziellen Start.

§ 6 Unterstützung des Verantwortlichen

Wir unterstützen den Verantwortlichen bei Betroffenenanfragen. Auskunft, Löschung, Übertragbarkeit und Widerspruch sind als Selbstbedienung umgesetzt (Befehl /privacy und Dashboard) und beantworten sich in der Regel innerhalb von 24 Stunden — ohne dass eine Anfrage bei ihm oder bei uns aufläuft.

Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten benachrichtigen wir den Verantwortlichen unverzüglich mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3, damit er seine 72-Stunden-Frist einhalten kann.

§ 7 Unterauftragnehmer

Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der folgenden Unterauftragnehmer (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO). Änderungen kündigen wir mit 30 Tagen Vorlauf an; der Verantwortliche kann widersprechen und in diesem Fall kündigen.

UnterauftragnehmerZweckOrtGrundlage bei Drittlandtransfer
TODO(hosting) — Hosting-AnbieterBetrieb der Anwendung, Datenbanken und SicherungenDeutschlandTODO(hosting) — offen, bis der Anbieter feststeht
Stripe Payments Europe, Ltd.Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung fuer kostenpflichtige PlaeneIrland, mit Konzernstruktur in den USAEU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)
ClickHouse, Inc.Auswertungsdatenbank fuer Nutzungsstatistiken (pseudonymisiert)EU-RegionEU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)
Anthropic PBCKI-Funktionen — erst ab Phase 4 und nur nach ausdruecklicher EinwilligungUSAEU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)
Cloudflare, Inc. (R2)Objektspeicher fuer Dateien, Sicherungen und erzeugte BilderEU-Jurisdiktion vertraglich zugesichertEU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)
Grafana Labs (Grafana Cloud EU)Betriebsmetriken und Fehlerprotokolle — ohne NachrichteninhalteEU-RegionEU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)
TODO(mailversand) — E-Mail-DienstleisterVersand von System- und Rechnungs-E-MailsEU-RegionTODO(mailversand) — offen, bis der Anbieter feststeht
Discord Inc.Die Plattform selbst. Ohne sie gibt es keinen Dienst — jede Nachricht, die der Bot sieht, hat Discord bereits verarbeitet.USAEU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)

Discord steht in dieser Liste, obwohl es kein von uns ausgewaehlter Dienstleister ist: Der Server, den Sie betreiben, liegt dort, und jede Nachricht hat Discord bereits verarbeitet, bevor unser Bot sie sieht. Eine Unterauftragnehmerliste, die den groessten Empfaenger verschweigt, waere keine.

§ 8 Kontrollrechte

Der Verantwortliche kann die Einhaltung überprüfen. Wir stellen dafür in erster Linie Nachweise und Dokumentation bereit; eine Prüfung vor Ort ist nach Ankündigung und in angemessenem Umfang möglich.

§ 9 Löschung und Rückgabe

Nach Ende der Nutzung löschen wir die Daten des Servers nach 30 Tagen. Vorher steht ein vollständiger Export bereit. Eine sofortige Löschung ist im Dashboard möglich. Ausgenommen sind Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ 10 Sonderfall: serverübergreifende Angriffserkennung

Für diese eine Verarbeitung sind wir Verantwortlicher und nicht Auftragsverarbeiter — wir entscheiden über Zweck und Mittel. Sie steht hier, damit der Unterschied nicht in einer Fußnote verschwindet.

Ab Phase 2 kann ein Server freiwillig an einer serverübergreifenden Angriffserkennung teilnehmen. Dabei werden Merkmale auffälliger Konten über Servergrenzen hinweg ausgewertet. Die Teilnahme ist eine eigene Entscheidung des Server-Betreibers und standardmäßig aus.